Vor dem ersten Arbeitstag
Die Anmeldung zur Sozialversicherung muss erfolgen, bevor der Arbeitnehmer beginnt. Das ist keine Formalie, sondern der häufigste Fehler.
Arbeitsverträge, An- und Abmeldungen zur Sozialversicherung, Personalakten und die Prüfung bestehender Verträge. Geregelt, wenn es nötig ist – nicht danach.
Weil es in der Praxis immer an den Schnittstellen hakt. Der Lohn wird nach dem Vertrag abgerechnet, der Vertrag muss dem Gesetz und dem Kollektivvertrag entsprechen, die Anmeldung muss vor dem ersten Arbeitstag erfolgen. Stimmt eines von dreien nicht, zeigt es sich beim anderen.
Weil wir beides führen, liegen die Daten an einer Stelle und stimmen überein.
Viele Unternehmen arbeiten mit Verträgen, die vor Jahren übernommen wurden. Wir prüfen sie und sagen Ihnen, was anzupassen ist – bevor es die Aufsichtsbehörde tut.
Sagen Sie uns, was Sie derzeit am meisten Zeit kostet. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden – unverbindlich.
Anfrage sendenDie Anmeldung zur Sozialversicherung muss erfolgen, bevor der Arbeitnehmer beginnt. Das ist keine Formalie, sondern der häufigste Fehler.
Wir erstellen den Vertrag nach der tatsächlichen Tätigkeit, Branche und dem Kollektivvertrag – nicht nach einer Vorlage aus dem Internet.
Arbeitszeit, Urlaub, Abwesenheiten und Auszahlungen werden so geführt, dass sie jederzeit vorgelegt werden können.
Personalunterlagen für ausländische Arbeitnehmer greifen mit den Genehmigungen ineinander. Bei uns läuft beides über dieselben Hände.
Ja. Die Vertragsprüfung führen wir auch als eigenständige Leistung durch.
Wir. Wir benötigen die Daten des Arbeitnehmers und den unterschriebenen Vertrag, die Anmeldung reichen wir fristgerecht ein.
Wir erstellen die Unterlagen und weisen auf Fristen und Pflichten hin. Ist der Fall rechtlich heikel, empfehlen wir zusätzlich eine juristische Prüfung.
Schreiben Sie oder rufen Sie an. Wir antworten mit den Fragen, die wir verstehen müssen, und danach mit einem konkreten Angebot – unverbindlich.