Unterlagen für die Arbeit auf ausländischen Märkten

Freistellungsbescheinigung, SOKA-BAU, ZKO-3, Vander Elst und Entsendemeldungen. Wir erstellen, reichen ein und verfolgen – damit die Arbeit termingerecht beginnen kann.

Leistungen

Was enthalten ist

  • Prüfung, welche Meldungen und Bescheinigungen der jeweilige Markt verlangt
  • Antrag auf Freistellungsbescheinigung beim zuständigen deutschen Finanzamt
  • Anmeldung und laufende Meldungen bei SOKA-BAU
  • Entsendemeldung ZKO-3 bei der österreichischen Koordinationsstelle
  • Vander-Elst-Visum für Arbeitnehmer aus Drittstaaten
  • Formular A1 und geregelte Sozialversicherung entsandter Arbeitnehmer

Was passiert, wenn die Unterlagen fehlen

Der deutsche Auftraggeber behält gesetzlich 15 Prozent des Werts der Bauleistung ein und führt den Betrag an das Finanzamt ab, solange keine Freistellungsbescheinigung vorliegt. Die österreichische Kontrollbehörde kann allein wegen einer fehlenden Meldung ein Bußgeld verhängen – unabhängig davon, ob die Arbeit korrekt ausgeführt wurde.

Das sind keine theoretischen Risiken. Es ist der häufigste Grund, warum ein slowenisches Unternehmen im Ausland bei einem sauber kalkulierten Auftrag Geld verliert.

Wie wir arbeiten

Zuerst klären wir, wohin Sie entsenden, für welche Arbeit und für wie viele Personen. Erst dann steht fest, welche Unterlagen Pflicht sind. Diesen Schritt zu überspringen heißt, Anträge zu stellen, die Sie nicht brauchen – und die zu versäumen, die Sie brauchen.

Beginnen wir mit einem kurzen Gespräch.

Sagen Sie uns, was Sie derzeit am meisten Zeit kostet. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden – unverbindlich.

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Vier Dinge, die rechtzeitig passieren müssen

Vor der ersten Rechnung

Die Freistellungsbescheinigung muss vorliegen, bevor Sie dem deutschen Auftraggeber eine Rechnung stellen. Später wird der Einbehalt in einem gesonderten Verfahren erstattet.

Meldung vor Arbeitsbeginn

ZKO-3 ist vor Arbeitsbeginn in Österreich einzureichen. Eine nachträgliche Meldung beseitigt den Verstoß nicht.

Drittstaatsangehörige im Ausland

Ein in Slowenien beschäftigter Drittstaatsangehöriger kann in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden. Das Verfahren hat eigene Regeln und ein eigenes Dokument.

Meldungen, die weiterlaufen

SOKA-BAU ist keine einmalige Anmeldung. Solange die Entsendung läuft, sind monatliche Meldungen erforderlich.

Unterlagen für Arbeit im Ausland

Unterlagen, die wir erledigen

DE

Freistellungsbescheinigung

Bescheinigung über die Freistellung vom 15-prozentigen Steuerabzug bei Bauleistungen (§ 48b EStG). Ohne sie behält der deutsche Auftraggeber den Betrag ein und führt ihn an das Finanzamt ab.

DE

SOKA-BAU

Anmeldung entsandter Arbeitnehmer bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, mit laufender monatlicher Meldung und Beitragsabrechnung.

AT

ZKO-3

Pflichtmeldung der Entsendung bei der österreichischen Zentralen Koordinationsstelle, abzugeben vor Arbeitsbeginn.

EU

Vander-Elst-Visum

Ermöglicht die Entsendung eines in Slowenien rechtmäßig beschäftigten Drittstaatsangehörigen in einen anderen Mitgliedstaat ohne gesonderte Arbeitserlaubnis.

SI

Formular A1

Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit für entsandte Arbeitnehmer, ausgestellt in Slowenien.

  • Prüfung, welche Meldungen und Bescheinigungen der jeweilige Markt verlangt
  • Antrag auf Freistellungsbescheinigung beim zuständigen deutschen Finanzamt
  • Anmeldung und laufende Meldungen bei SOKA-BAU
  • Entsendemeldung ZKO-3 bei der österreichischen Koordinationsstelle
  • Vander-Elst-Visum für Arbeitnehmer aus Drittstaaten
  • Formular A1 und geregelte Sozialversicherung entsandter Arbeitnehmer
Unterlagen für Arbeit im Ausland

Häufige Fragen

Brauchen wir die Freistellungsbescheinigung auch bei einem einzigen Auftrag?

In der Regel ja, sofern es sich um eine Bauleistung für einen deutschen Auftraggeber handelt. Der Einbehalt knüpft an die Art der Leistung an, nicht an den Auftragsumfang.

Und wenn die Arbeit bereits läuft?

Die Verfahren lassen sich auch nachträglich regeln, das bedeutet aber meist einbehaltene Beträge oder ein Bußgeld. Je früher wir ansetzen, desto weniger kostet es.

Betreuen Sie auch andere Märkte außer Deutschland und Österreich?

Sagen Sie uns, wohin Sie entsenden. Decken wir das Verfahren nicht ab, sagen wir es sofort – nicht nach drei Wochen.

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am meisten Zeit kostet.

Schreiben Sie oder rufen Sie an. Wir antworten mit den Fragen, die wir verstehen müssen, und danach mit einem konkreten Angebot – unverbindlich.

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